Darlehen

Ein Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen einem Darlehensgeber und -nehmer. Der Darlehensgeber verpflichtet sich zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags oder dazu eine vereinbarte Sache zur Verfügung zu stellen.

Der Darlehensnehmer verpflichtet sich zum vereinbarten Termin (Fälligkeit) den Betrag zuzüglich der vereinbarten Zinsen und Kosten des Darlehens zurückzuzahlen bzw. die zur Verfügung gestellte Sache zurückzugeben.

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