Energieschulden
Kein Haushalt kann auf Strom, Gas und Wasser verzichten. Vermeiden Sie auf jeden Fall Energieschulden, damit Ihnen Strom oder Gas nicht abgestellt wird.
In der Regel verlangen die Energieversorgungsunternehmen alle zwei Monate eine Abschlagszahlung. Wenn Sie diese nicht bezahlen können, sprechen Sie mit dem Versorgungsunternehmen. Eventuell kann die Rate reduziert werden. Falls nicht, wenden Sie sich sofort an das Sozialamt.
Ein Versorgungsunternehmen sperrt Strom/Gas/Wasser, wenn
- bereits angemahnt wurde weil ein Zahlung fällig ist
- der Versorger eine Liefersperre ankündigt hat, und
- innerhalb von 14 Tagen keine Bezahlung erfolgt.
Meist wird bereits mit dem Mahnschreiben die Einstellung der Strom-, Gas- oder Wasserversorgung angedroht.
Aber: Eine Liefersperre darf auch bei Energieschulden nicht erfolgen, wenn
- Kleinkinder, Behinderte, alte Menschen oder Kranke in dem Haushalt leben
- aufgrund der Kündigung Gesundheitsschäden für die Mieter drohen
- der Zahlungsrückstand gering ist und ein Zahlungsverzug erstmalig besteht.
Trifft der eine oder sogar mehrere der genannten Punkte auf Sie zu, können Sie das Versorgungsunternehmen darauf hinweisen. Machen Sie auch einen Vorschlag, wie und wann Sie die fälligen Zahlungen vornehmen werden, auch wenn bereits Energieschulden vorhanden sind.
TIPP
Wechseln Sie zu einem günstigeren Strom- oder Gasanbieter. Hilfreiche Informationen dazu erhalten Sie in unseren Artikeln Stromanbieter wechseln und Gasanbieter wechseln.
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