Eheschulden

Die Schulden Ihres Ehegatten sind nicht automatisch Ihre Schulden. Schulden, die ein Partner bereits vor der Ehe hatte, werden durch die Heirat nicht automatisch zu Eheschulden, also gemeinsamen Schulden.

Will also jemand von Ihnen Geld, überprüfen Sie, ob Sie überhaupt verpflichtet sind zu zahlen. Nur wenn Sie mit Ihrem Partner gemeinsam einen Vertrag eingegangen sind, sind Sie als sog. Gesamtschuldner beide zur Zahlung verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn Sie mit Ihrem Partner intern eine Regelung getroffen haben, daß nicht Sie sondern nur der andere zahlen soll.

Erhalten Sie einen Mahnbescheid für eine Rechnung, die zwar auf Sie lautet, die Sie aber nicht in Auftrag gegeben haben, legen Sie unbedingt Widerspruch bei dem zuständigen Gericht ein, damit der vermeintliche Gläubiger nicht einen Titel gegen Sie erhält. Gegen einen Vollstreckungsbescheid müssen Sie in diesem Fall Einspruch einlegen.

Sollte die Ehe nicht halten und es kommt zu einer Scheidung, stellt sich die Frage, wer für die Eheschulden, aufkommt.

Wollen Sie sich nicht an der Tilgung der durch den Ehegatten verursachten Eheschulden beteiligen, sollten Sie am besten vor der Heirat einen notariellen Ehevertrag schließen.

Extra-Tipp

Sofern Sie gemeinsame Kinder haben, könnte es sein dass Sie zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind. Diese Zahlungen müssen Sie unbedingt vornehmen, da es sonst zu Unterhaltsschulden kommen kann.

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