Pfändungsreihenfolge
Die Reihenfolge, nach der die Gläubiger im Rahmen einer Lohnpfändung ausgezahlt werden, richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs beim Arbeitgeber (dem s.g. Drittschuldner). Hier gilt das Prinzip "wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Somit erhält der Gläubiger, der die erste Pfändung einreicht, den gesamten pfändbaren Betrag.
Bei Lohnabtretungen gibt es noch eine andere Variante: Entscheidend ist hierbei das Datum der Ausstellung der Abtretung. Somit kann auch eine ältere Abtretung ggf. Vorrang vor anderen Pfändungen erhalten.
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