Pfändungstabelle
Unter einer Pfändungstabelle versteht man eine amtliche Tabelle, aus der man den pfändbaren Betrag des Arbeitseinkommens ablesen kann.
Vom Einkommen müssen verschiedene Bestandteile abgezogen werden. Darunter fallen z.B. Steuern, Unterhaltsverpflichtungen, Sozialversicherungsbeiträge, verschiedene unpfändbare oder nur teilweise pfändbare Bestandteile.
Nach Abzug aller o.g. Bestandteile ergibt sich der Betrag, der maximal gepfändet werden könnte.
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