Privatinsolvenz

Das neue Insolvenzrecht bietet seit Januar 1999 einen Weg aus der Schuldenspirale. Mit diesem Insolvenzrecht können auch Privatleute Konkurs anmelden. Man spricht dann von einer Privatinsolvenz.

Die Auflagen für eine Privatinsolvenz sind zwar streng, jedoch können Sie innerhalb von sieben Jahren schuldenfrei sein. In der Praxis ist das neue Gesetz durch die langwierigen Verfahren und die bürokratischen Hürden jedoch oft wirkungslos.

Wenn Sie eine Privatinsolvenz beantragen sollten Sie sich auf alle Fälle beraten lassen, jedoch sind die Beratungsstellen von Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Diakonie, dem Roten Kreuz, Städten und Landkreisen permanent überlastet und leiden unter starken Personalengpässen.

Die Süddeutsche Zeitung schreibt:

"In Bayern ist die Chance auf eine staatliche Insolvenzberatung so groß wie ein Lottogewinn"

TIPP!
Verlassen Sie sich nicht auf staatliche Beratungsstellen sondern suchen Sie sich besser einen Spezialisten für Privatinsolvenz.

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