Das Recht auf ein Girokonto
Ein Girokonto ist die Grundvoraussetzung zur Teilnahme am normalen Wirtschaftsleben. Neben den Lohnzahlungen laufen auch Miete, Strom und Versicherungen über ein Girokonto. Der Verlust des Girokontos ist äußerst kritisch und kann der Beginn des sozialen Abstiegs bedeuten. Aufgrund dieser Problematik gibt es eine Empfehlung zu einem "Girokonto für Jedermann", abgegeben vom Zentralen Kreditausschuss im Jahr 1995. Den Kreditinstituten wird empfohlen, daß jeder ein Girokonto auf Guthabenbasis eröffnen können sollte, auch wenn eine Verschuldung vorliegt. Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür jedoch nicht.
Wird Ihr Girokonto gekündigt, oder wird Ihnen die Kontoeröffnung verweigert, können Sie sich an den Zentralen Kreditausschuss wenden. Auch die Schlichtungsstellen der Kreditinstitute oder eine Schuldenberatungsstelle können Ihnen weiterhelften.
TIPP!
Vergleichen Sie mehrere Banken und holen Sie sich ein kostenloses Girokonto, falls möglich mit Guthabenverzinsung.
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