Schuldanerkenntnis
Erkennt der Schuldner an, dafl er eine gewisse Leistung schuldet, so spricht man vom Schuldanerkenntnis. Durch das Anerkennen der Schuld soll vermieden werden, daß es zu einem Streit über den Grund der Schuld kommt. Durch eine optionale notarielle Beurkundung des Schuldanerkenntnis unterwirft sich der Schuldner der Zwangsvollstreckung. Somit hat dies die selbe Wirkung wie ein Gerichtsurteil oder ein Vollstreckungsbescheid.
Der Vorteil der Schuldanerkenntnis ist, dass beide Parteien (der Schuldner und der Gläubiger) Kosten sparen, da z.B. die Gerichtskosten entfallen. Grundsätzlich ist eine Schuldanerkenntnis dann sinnvoll, wenn die Forderung eindeutig und somit sowohl für Gläubiger als auch für den Schuldner unumstritten ist.
| Diesen Artikel versenden | Bookmarken: |
|
|
|
|
|







