Treuhänder
Der Treuhänder ist ein vom Insolvenzgericht bestimmter "Verwalter", der im Verbraucherinsolvenzverfahren die vorhandene Insolvenzmasse verwaltet und an die Gläubiger verteilt.
Die Insolvenzmasse setzt sich hierbei aus dem Vermögen und dem pfändaren Einkommen des Schuldners zusammen und wird entsprechend der festgelegten Quoten an die Insolvenzgläubiger verteilt. In diesem Verfahrensschritt müssen die Gläubiger ihre Forderung zwingend beim Treuhänder anmelden.
Der Treuhänder hat die Aufgabe die Forderungen zu prüfen. In einem Bericht fasst der Treuhänder die finanzielle Situation des Schuldners zusammen. Im Retschuldbefreiungsverfahren ist es die Aufgabe des Treuhänders, die pfändbaren Anteile des Einkommens zu sammeln und an die Gläubiger zu verteilen.
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