Überschuldung

Man spricht von Überschuldung, sobald das Einkommen eines Privathaushaltes für längere Zeit nach Abzug der Lebenshaltungskosten trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht zur fristgerechten Tilgung der eingegangenen Schuldverpflichtungen ausreicht. Meist hilft dann nur noch eine Privatinsolvenz.

Eine juristische Person (Aktiengesellschaft, GmbH, Verein) ist überschuldet, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (§ 19 InsO). Die Eröffnung für ein Insolvenzverfahren setzt eine Überschuldung voraus.

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