Unterhaltsschulden
Möglicherweise haben Sie eine Unterhaltspflicht gegenüber Ihren Kindern und/oder (ehemaligen) Ehegatten. Können Sie diesen Forderungen nicht nachkommen spricht man von Unterhaltsschulden.
Wie können Unterhaltsschulden entstehen?
Für die Berechnung des Unterhaltes wird in erster Linie Ihr Einkommen zugrunde gelegt. Die Höhe des Kindesunterhaltes orientiert sich überwiegend an der "Düsseldorfer Tabelle". Diese Tabelle wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf entwickelt. In ihr sind die monatlichen Unterhaltsbeträge unter Berücksichtigung des Alters der Kinder und des Einkommens aufgeführt.
Ob und in welcher Höhe Ihrem Ehegatten Unterhaltsansprüche zustehen könnte, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise, ob er/sie über eigenes Einkommen verfügt, ob ein Anspruchsgrund wie Kinderbetreuung besteht, etc. Nach der Düsseldorfer Tabelle muss Ihnen in der Regel nach Abzug von Kindes- und Ehegattenunterhalt ein Selbstbehalt verbleiben. Dieser beträgt bei Erwerbstätigen 840,00 EUR und bei Nichterwerbstätigen 730,00 EUR monatlich.
Ist der Unterhalt festgelegt und ändern sich Ihre Einkünfte, so dass Sie nicht mehr in der Lage sind, den festgesetzten Unterhalt zu leisten, müssen Sie schnellstens die Anpassung der Unterhaltshöhe erreichen. Nur so können Sie Unterhaltsschulden vermeiden.
Das geht jedoch nur für zukünftigen Unterhalt. Deshalb sollten Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrem (ehemaligen) Ehegatten, dem Jugend- oder Sozialamt in Verbindung setzen und Ihre geringen Einkünfte nachweisen. Andernfalls drohen Unterhaltsschulden.
Was tun bei Unterhaltsschulden?
Sobald Sie Unterhaltsschulden haben, müssen Sie genau wie bei allen anderen Arten von Schulden schnellstmöglich handeln. Andernfalls droht eine Unterhaltspflichtverletzungsklage.
Tipp: Suchen Sie sich eine etablierte Beratungsstelle oder einen Anwalt mit Spezialisierung auf Unterhaltsschulden.
| Diesen Artikel versenden | Bookmarken: |
|
|
|
|
|







