Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit bedeutet, daß es für natürliche Personen (also keine Firmen) unmöglich ist, die fälligen Schulden aufgrund ihrer wirtschaftlichen Gesamtlage innerhalb einer angemessenen Frist zu begleichen.
Das ist der Fall, wenn ein entsprechendes Missverhältnis zwischen den verfügbaren Mitteln des Schuldners und der gesamten Schuldenbelastung besteht. Sofern eine juristische Person wie z.B. eine GmbH zahlungsunfähig ist, spricht man in diesem Fall von Überschuldung.
| Diesen Artikel versenden | Bookmarken: |
|
|
|
|
|







